Der Ort wird zum ersten Mal im Jahre 1274 unter dem Namen „Gebhardtsheim“ in einer Fürstenzeller Klosterurkunde erwähnt. Der Ort ist aber wesentlich älter und dürfte, dem Ortsnamen nach zu schließen, in der Frühzeit der bajuwarischen Siedlungstätigkeit gegründet worden sein. Sämtliche Hofstellen wurden 1274 von Alram, dem Herrn den Rottau, dem Kloster Fürstenzell übereignet. Mit dem Besitzrecht erhielt das Kloster zugleich auch die niedergerichtlichen Rechte, so dass sich inmitten der herzoglichen Gerichtsbarkeit ein eigener Rechtsbezirk, eine „Hofmark“ entwickeln konnte. Den „Dorfmeister“, der den Göbertshamern vom Kloster gestellt wurde, mussten sie aus ihren eigenen Mitteln unterhalten.
